Entlastungsleistungen und Betreuungsangebote nach § 45 b SGB XI
Entlastungs- und Betreuungsleistungen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen:
- Begleitung bei Spaziergängen
- Zeitung oder aus einem Buch vorlesen, Fotoalben ansehen
- Spiele spielen (Karten, Mensch ärgere dich nicht oder andere nach Wahl des Patienten)
- Musik hören
- Lieder singen, Gedichte aufsagen oder lernen
- Bilder malen
- Jahreszeitliche Bastelangebote
- Gemeinsam eine Mahlzeit zubereiten
- Handarbeiten durchführen
- Aus dem früher gewohnten Tagesablauf Tätigkeiten durchführen ( z.B. Wäschepflege, Harken, Reinigen)
- Hilfen im Haushalt und im Garten
Jedes dieser Angebote ist individuell und es orientiert sich
an der Biographie der einzelnen Patienten,
an den Interessen und Wünschen jedes einzelnen.
Diese Leistungen führen wir stundenweise täglich in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen durch.
Die Abrechnung erfolgt nach Zeiteinheiten von 30 Minuten Dauer.
Die Kosten betragen pro 30 Minuten 13,88 €
Die erbrachten Leistungen werden in einem
speziellen Leistungsnachweis dokumentiert und direkt gegenüber dem Hilfeempfänger abgerechnet, der die Rechnung, bis zu 1500,00 € im Kalenderjahr,
seiner Pflegekasse zur Erstattung einreicht.
Es ist auch möglich, das wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie uns eine Abtretungserklärung ausfüllen.
Um pflegende Angehörige zu unterstützen und zu entlasten bieten wir an:
* Beratung zu Möglichkeiten des Umgangs mit dem Pflegebedürftigen,
zur Krankheit und dem Krankheitsverlauf
* Beratung in Angelegenheiten der Pflegeversicherung
* Beratung zu Unterstützung- und Entlastungsmöglichkeiten
Die Beratung kann nach Vereinbarung in unseren Räumen oder in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen stattfinden.