Hauskrankenpflege
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03058 Neuhausen /Spree

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Funk: 0172/3683061

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Sie können gern ein Zelt mit entsprechender Bestuhlung bei uns mieten.

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Aktuelles

Qualitätsbericht 2017
Qualitätsprüfung am 12.07.2017
Transparenzbericht 2017.pdf
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Verhinderungspflege

Wenn Sie selbst erkranken, Urlaub machen wollen oder einen wichtigen Termin haben, dann brauchen Sie jemanden, der bei der Pflege Ihres Angehörigen für Sie  einspringt. Zudem kann es auch sein, dass Sie sich wegen der Belastung durch die Pflege zumindest stundenweise etwas Freiraum verschaffen müssen. Nicht immer besteht die Möglichkeit, dass ein anderer Angehöriger oder ein Freund Sie vertreten kann.

Für solche Fälle, wie oben beschrieben, haben Sie die Möglichkeit die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekasse zahlt für Ihren Angehörigen für maximal 28 Tage im Jahr bis zu 1.610 EUR für
die Verhinderungspflege dazu.

Wenn Sie die Verhinderungspflege beanspruchen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Allerdings ist das nicht der Fall, wenn Sie die Verhinderungspflege stundenweise nutzen.

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege werden die Zahlungen der Pflegekasse ausschließlich auf den Höchstbetrag von 1.610 EUR pro
Jahr angerechnet.

Das heißt, solange sie unter 8 Stunden pro Tag Verhinderungspflege bleiben, wird nicht nach Tagen berechnet, sondern nur der geforderte Rechnungsbetrag von den 1.610 EUR abgezogen.    

Sie können die Summe dann auch an mehr als 28 Tagen verbrauchen.

Sie kümmern sich als Pflegeperson täglich aufopferungsvoll um die Pflege und die Betreuung ihres Ehegatten, eines nahen  Angehörigen, eines Nachbarn oder eines Freundes.

Sie möchten gerne...

...zum Friseur? …zur Kosmetik? ...zur Physiotherapie? ...zum Arzt? ...Bekannte treffen? ...ins Theater?  ...in die Oper?...ins Konzert?...zur Skatrunde? ...zum Fußball, Handball, Basketball? 
...zu anderen Sportveranstaltungen?  ...Ihrem Hobby nachgehen? ...Einkaufen und bummeln gehen? ...oder...?

 ….. dann melden Sie sich bei uns, wir übernehmen die Versorgung Stundenweise je nach Bedarf.