Verhinderungspflege
Wenn Sie selbst erkranken, Urlaub machen wollen oder einen wichtigen Termin haben, dann brauchen Sie jemanden, der bei der Pflege Ihres Angehörigen für Sie einspringt. Zudem kann es auch sein, dass Sie sich wegen der Belastung durch die Pflege zumindest stundenweise etwas Freiraum verschaffen müssen. Nicht immer besteht die Möglichkeit, dass ein anderer Angehöriger oder ein Freund Sie vertreten kann.
Für solche Fälle, wie
oben beschrieben, haben Sie die Möglichkeit die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Die
Pflegekasse zahlt für Ihren Angehörigen für maximal 28 Tage im Jahr bis zu 1.610 EUR für
die Verhinderungspflege dazu.
Wenn Sie die Verhinderungspflege beanspruchen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
Allerdings ist das nicht der Fall, wenn Sie die Verhinderungspflege stundenweise nutzen.
Bei der stundenweisen
Verhinderungspflege werden die Zahlungen der Pflegekasse ausschließlich auf den Höchstbetrag von 1.610 EUR pro
Jahr angerechnet.
Das heißt, solange sie unter 8 Stunden pro Tag Verhinderungspflege bleiben, wird nicht nach Tagen berechnet, sondern nur der geforderte Rechnungsbetrag von den 1.610 EUR abgezogen.
Sie können die Summe dann auch an mehr als 28 Tagen verbrauchen.
Sie kümmern sich als Pflegeperson täglich aufopferungsvoll um die Pflege und die Betreuung ihres Ehegatten, eines nahen Angehörigen, eines Nachbarn oder eines Freundes.
Sie möchten gerne...
...zum Friseur? …zur Kosmetik?
...zur Physiotherapie? ...zum Arzt? ...Bekannte treffen? ...ins Theater? ...in die
Oper?...ins Konzert?...zur
Skatrunde? ...zum Fußball,
Handball, Basketball?
...zu anderen Sportveranstaltungen? ...Ihrem Hobby nachgehen? ...Einkaufen und bummeln gehen? ...oder...?
….. dann melden Sie sich bei uns, wir übernehmen die Versorgung Stundenweise je nach Bedarf.